Tarifvertrag diakonie niedersachsen (tv dn) tarifgruppe a i
auszufüllen und diesen dann der Geschäftsführung vorzulegen. Überleitungsregelung zum TV DN z.B. vom TV-L in den TV-DN Der DDN ist Tarifvertragspartei der Arbeitgeberseite und vertritt die Interessen der Mitglieder als Dienstgeber gegenüber ihren Dienstnehmern und Mitarbeitervertretungen (MAV). Der DDN schließt kirchengemäße Tarifverträge für seine Mitglieder mit den Gewerkschaften ab, die mit der seit 1971 gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit Sitz in Hannover eine sogenannte Sozialpartnerschaftsvereinbarung mit Regelungen zur Vermeidung von Streiks und Aussperrung in den diakonischen Einrichtungen geschlossen haben. [1] Danach sind die Formen des Arbeitskampfes nicht zulässig. Der DDN berät seine Mitglieder in Arbeitsrechtsverfahren und Arbeitsstreitigkeiten und wirkt an der Gestaltung von arbeitsrechtlichen Kirchengesetzen aktiv mit. Die Diakonie als kirchlicher Dienst ist dabei durch den Auftrag Jesu Christi bestimmt, das Evangelium in Wort und Tat zu verkünden. Die gemeinsame Verantwortung für diesen Auftrag in der Diakonie verbindet Leitungen und Mitarbeitende gleichermaßen zum Dienst an Hilfebedürftigen, Notleidenden und Benachteiligten („Dienstgemeinschaft“) und verpflichtet sie zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Im Mai 2013 kam es zu einer Vereinbarung zwischen DDN mit den Gewerkschaften ver.di und den Marburger Bund Tarifverträge miteinander abzuschließen. Als erster Testlauf für die künftige Tarifpartnerschaft wurde im April und Mai 2013 über eine Erhöhung der Entgelte für die über 30.000 Beschäftigten der Diakonie Niedersachsen erfolgreich verhandelt. Die Mitglieder im DDN müssen zugleich Mitglied eines Diakonischen Werks einer an der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen beteiligten Kirche sein. Im Oktober 2017 sind insgesamt 210 diakonische Rechtsträger mit insgesamt rund 37.000 Mitarbeitenden im DDN organisiert, darunter zahlreiche freigemeinnützige Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren, Alten– und Pflegeheime, Behindertenhilfeeinrichtungen, Jugendhilfeeinrichtungen, Pflegedienste, Sozialstationen und Wohnungslosenhilfeeinrichtungen.
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